Moderneres Steuerberatungsrecht und weitere steuerliche Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 14.01.2026 den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das Recht der Steuerberatung modernisiert werden. Für Bürger wird Steuerberatung damit flexibler, für Berater wird Bürokratie abgebaut.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte dazu: "Die Arbeitswelt verändert sich rasant und wird immer digitaler. Deshalb bringen wir auch das Recht der Steuerberatung auf den neuesten Stand. Bürgerinnen und Bürger werden von einem breiteren Angebot profitieren. Lohnsteuerhilfevereine können künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten. Gleichzeitig bauen wir Bürokratie ab. Das ist ein weiterer Schritt, um die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land zu entlasten."

Zu den weiteren steuerlichen Maßnahmen sagte Klingbeil: "Mit unserer Änderung bei der Gewerbesteuer sorgen wir für mehr Steuergerechtigkeit. Wir wollen verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist."


Der Gesetzentwurf sieht im Bereich des Steuerberatungsrechts vier wesentliche Änderungen vor:
  • Die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine werden umfassend modernisiert. Unter anderem sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine vereinbare Tätigkeiten entfallen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Zudem soll zukünftig die Leitung von drei statt bisher zwei Beratungsstellen durch eine Person zulässig sein. Nach Schätzungen des BMF können dadurch zukünftig zusätzlich etwa 35500 Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Die Kosten für Steuerberatung werden sich dadurch jährlich um etwa 10 Millionen Euro verringern.
  • Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt. Zum Beispiel dürfen Energieberater künftig auch auf steuerrechtliche Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit ihrer Beratung stehen.
  • Die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen wird erweitert. Neben nahen Angehörigen dürfen zukünftig auch andere nahestehende Personen unentgeltlich beraten. Zudem sollen sogenannte "Tax Law Clinics" an Universitäten zulässig sein.
  • Das Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern fällt weg. Das bedeutet, dass eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden kann, ohne dass diese durch einen anderen Steuerberater geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Darüber hinaus enthält der Entwurf noch weitere steuerliche Maßnahmen:
  • Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent soll Scheinsitzverlegungen von Unternehmen entgegenwirken. Niedrige Hebesätze sind bisher oft ein Anreiz für Unternehmen, ihre steuerliche Ansässigkeit in entsprechende Kommunen zu verlegen, auch wenn sie dort nicht substantiell tätig sind.
  • Außerdem enthält der Entwurf Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes, um eine mögliche zweifache Besteuerung desselben Lebenssachverhalts beim Auseinanderfallen von Verpflichtungs- (Signing) und Verfügungsgeschäft (Closing) auszuschließen. Zudem werden die Anzeigefristen für Beteiligte nach § 19 Grunderwerbsteuergesetz auf einen Monat verlängert.


Erstellt von (Name) S.P. am 23.01.2026
Geändert: 26.01.2026 07:30:51
Autor:  S. P.
Quelle:  Bundesfinanzministerium
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Igor Tishenko
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