Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder bei zehn Jahren

Das Bundeskabinett hat am 08.08.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute wieder auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung diene dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken, heißt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Dadurch können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum-/Cum- und Cum-/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden. Dies sorge für mehr Gerechtigkeit, sichere die Einnahmen des Staates und gewährleiste die Handlungsfähigkeit des Staates, betont die Bundesregierung.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil sieht den Kampf gegen Steuerhinterziehung als einen Schwerpunkt seiner Arbeit als Finanzminister an: "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir hart gegen diejenigen vorgehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Wir wollen länger prüfen können, ob jemand das Steuersystem ausnutzt." In einem ersten Schritt verlängere die Regierung die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute. Dadurch könnten Steuerhinterziehungen länger verfolgt und nachgewiesen werden. "Das sorgt für mehr Gerechtigkeit und sichert die Einnahmen des Staates", hebt Klingbeil hervor.
Buchungsbelege sind wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht kommt dem Finanzminister zufolge somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem können wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen oder Steuervermeidung gewonnen werden. Vor diesem Hintergrund sollen Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten dauerhaft länger aufbewahrt werden. Konkret werden die Aufbewahrungsfristen in bestimmten Bereichen im Steuerrecht und dem Handelsrecht auf zehn Jahre verstetigt. Längere Aufbewahrungsfristen stärken die Rahmenbedingungen eines wirksamen Steuervollzugs.

Die Aufbewahrungsfrist wird bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre verlängert. Denn insbesondere die dort geführten Belege könnten als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden, heißt es in der Mitteilung. Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahren, geht das Ministerium von einem geringeren Erfüllungsaufwand aus. Für die übrigen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege die achtjährige Aufbewahrungsfrist, die zu Beginn des Jahres eingeführt worden war (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz).


Erstellt von (Name) S.P. am 12.08.2025
Geändert: 12.08.2025 16:10:39
Autor:  S. P.
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / maxxyustas
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